Dieser Moment, wenn du einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnest und bereit bist, in deinen Traumjob zu starten. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Doch bevor du dich vollständig auf deine neue Stelle einlassen kannst, kommt die sogenannte “Probezeit”. In diesem Blogbeitrag erfährst du alles Wichtige, was du über diese erste Phase wissen solltest. Und wie du sie effektiv nutzen kannst.
Was du über die Probezeit wissen solltest – Ein Überblick
Was ist die Probezeit?
Die Dauer der Probezeit ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer wichtig. Sie ermöglicht beiden Parteien, sich besser kennenzulernen, bevor sie eine langfristige Verpflichtung eingehen. Maximal sechs Monate Probezeit können im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Ist sie nicht spezifiziert, existiert keine Probephase. Bei Ausbildungen ist sie allerdings gesetzlich vorgeschrieben.
Kündigungen in der Probezeit können innerhalb einer Frist von zwei Wochen von beiden Parteien erfolgen. Und das vollkommen ohne Angabe von Gründen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Genauer gesagt in § 622 Abs. 3 BGB. Ausnahmen können in Tarifverträgen wie zum Beispiel im öffentlichen Dienst geregelt sein. Solltest du schwanger sein, stehst du unter einem besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz.
Nach der Probephase gilt dann mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass du mit einer Frist von vier Wochen kündigen oder gekündigt werden kannst. Entweder zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (siehe § 622 Abs. 1 BGB). Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist aufgrund des automatischen Endes keine ordentliche Kündigung vorgesehen. Dort gibt es im Normalfall keine Kündigungsfrist.
Urlaub in der Probezeit
Die oft gefürchtete “Urlaubssperre” gibt es nicht. Du hast in der Probephase bereits Anspruch auf einen Teil deines Jahresurlaubs. Mit jedem vollen Monat, den du im Unternehmen verbringst, erhältst du ein Zwölftel deines vertraglich geregelten Jahresurlaubs. Vollen Anspruch auf alle Tage hast du allerdings erst nach der Probephase.
Krankheit in der Probezeit
Falls du während deiner Probephase krank werden solltest, darfst du dich natürlich krank melden. Eine Verlängerung der Probezeit erfolgt dadurch nicht. Allerdings erhältst du in den ersten vier Wochen im Arbeitsverhältnis keine Lohnfortzahlung. Stattdessen solltest du in der Regel aber Krankengeld von deiner Krankenversicherung erhalten. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt es erst ab der fünften Woche.
Nutze die Probezeit zu deinem Vorteil
Die Probephase bietet dir die Möglichkeit, ein genaues Bild vom Unternehmen zu erlangen. Stelle dir folgende Fragen: Passt die Firmenkultur zu dir? Verstehst du dich gut mit deinen Vorgesetzten und Kollegen? Entspricht die Stelle mit all ihren Aufgaben deinen Vorstellungen? Fühlst du dich wohl? Auch langfristig?
So hinterlässt du einen guten Eindruck
Sei pünktlich, zuverlässig und interessiert an den Arbeitsabläufen im Unternehmen. Zeige Teamgeist und bringe nach sorgfältiger Prüfung eigene Vorschläge ein. Mit den richtigen Informationen und einer positiven Einstellung kannst du die Probezeit als Chance nutzen. Und so deine neue Stelle kennen und schätzen lernen.
FAQ
Wie lange dauert die Probezeit maximal?
Die Probezeit beträgt maximal sechs Monate. Diese Zeit ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber wichtig.
Kann ich in der Probephase Urlaub nehmen?
Du hast Anspruch auf einen Teil deines Jahresurlaubs.
Was passiert, wenn ich in der Probephase krank werde?
Bei Krankheit darfst du dich natürlich krank melden. Allerdings gibt es in den ersten vier Wochen keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Stadt. Land. Job.
Sehenswürdigkeiten und mehr!